Zufrieden Umziehen

HAFTUNGSINFORMATIONEN — Unterrichtung gemäß § 451g HGB

Bitte aufmerksam lesen — dieses Blatt regelt, wie wir für Ihr Umzugsgut haften.

I. Grundsatz. Wir haften als Möbelspediteur für Verlust oder Beschädigung Ihres Umzugsguts, solange es sich in unserer Obhut (einschließlich der Obhut unserer ausführenden Partner-Unternehmen) befindet (§§ 451, 425 HGB).

II. Haftungshöchstbetrag. Die gesetzliche Haftung ist begrenzt auf 620 € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird (§ 451e HGB). Bei Überschreitung der Lieferfrist: höchstens der dreifache Betrag der Fracht (§ 431 Abs. 3 HGB).

III. Wertersatz. Maßgeblich ist der Wert des Guts am Ort und zur Zeit der Übernahme (§ 429 HGB); bei Beschädigung die Wertdifferenz; zusätzlich die Kosten der Schadensfeststellung (§ 430 HGB).

IV./V. Besondere Haftungsausschlüsse (§ 451d Abs. 1 Nr. 1–7 HGB). Wir haften NICHT für Schäden durch: (1) Beförderung von Edelmetallen, Edelsteinen, Juwelen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; (2) ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch Sie; (3) Behandeln, Verladen oder Entladen des Guts durch Sie; (4) Beförderung von Gut in von Ihnen selbst gepackten Behältern/Kartons; (5) Verladen/Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade-/Entladestelle nicht entspricht, sofern wir Sie auf die Gefahr vorher hingewiesen haben und Sie auf der Leistung bestanden haben; (6) Beförderung lebender Tiere und Pflanzen; (7) natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Guts, nach der es besonders leicht Schäden erleidet (insbesondere Bruch, Funktionsstörung, Rost, innerer Verderb, Auslaufen). Der jeweilige Haftungsausschluss entfällt, wenn wir die uns nach den Umständen obliegenden Maßnahmen unterlassen haben (§ 451d Abs. 2 und 3 HGB sinngemäß).

VI. Durchbrechung. Die Haftungsbegrenzungen gelten NICHT bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit (§ 435 HGB). Sie gelten auch für außervertragliche Ansprüche und zugunsten unserer Leute und Partner-Unternehmen.

VII. Ausführender Möbelspediteur. Führt ein von uns beauftragtes Partner-Unternehmen den Umzug durch, haftet es Ihnen gegenüber in gleicher Weise wie wir (§ 437 HGB); Ihr Vertragspartner bleiben wir.

VIII. Weitergehende Absicherung. Sie können eine weitergehende Haftung mit uns vereinbaren (Wertdeklaration) oder Ihr Umzugsgut zusätzlich versichern lassen. Zusätzlich können Sie über uns eine Transportversicherung zum Neuwert abschließen; die Prämie des Versicherers geben wir ohne Aufschlag an Sie weiter.

IX. SCHADENSANZEIGE — Fristen und Rechtsfolgen (§ 451f HGB; Form/Lieferfrist: § 438 Abs. 3 und 4 HGB).
Äußerlich erkennbare Schäden: spätestens am Tag nach der Ablieferung — am besten sofort im Ablieferungsprotokoll festhalten, sonst detailliert in Textform (E-Mail an schaden@zufrieden-umziehen.de).
Äußerlich nicht erkennbare Schäden: innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung in Textform, mit konkreter Bezeichnung des Schadens.
Lieferfristüberschreitung: innerhalb von 21 Tagen.
Rechtsfolge bei Versäumung: Ihre Ersatzansprüche ERLÖSCHEN. Rechtzeitige Absendung genügt zur Fristwahrung. Richten Sie die Anzeige an uns (Zufrieden Umziehen), nicht an das Partner-Team.

Zufrieden Umziehen — eine Marke der Simpli GmbH
Am Lenkwerk 9, 33609 Bielefeld
Vertreten durch: Tim Hoppe & Dennis Melson · Amtsgericht Bielefeld, HRB 44387 · USt-IdNr. DE343509014
Impressum · Datenschutz · AGB · Haftungsinformationen
Fassung 2026-08-19.1