Zufrieden Umziehen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge (AGB Umzug)

Simpli GmbH, handelnd unter der Marke „Zufrieden Umziehen" · Am Lenkwerk 9, 33609 Bielefeld · Amtsgericht Bielefeld HRB 44387 · nachfolgend „Zufrieden Umziehen" oder „wir". Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner. Diese Bedingungen gelten für Umzugsverträge zwischen Zufrieden Umziehen und dem Auftraggeber (Absender). Zufrieden Umziehen ist eine Marke der Simpli GmbH; Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschließlich die Simpli GmbH.

§ 2 Vertragsschluss. Mit seiner Unterschrift bzw. digitalen Signatur gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Umzugsvertrags ab, an das er drei Werktage gebunden ist (§§ 145, 148 BGB). Wir nehmen den Auftrag durch Auftragsbestätigung in Textform innerhalb von drei Werktagen an; mit deren Zugang ist der Vertrag geschlossen. Erfolgt keine Bestätigung, erlischt das Angebot, ohne dass dem Auftraggeber Kosten entstehen.

§ 3 Leistungen. Wir erbringen die Umzugsleistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs auf Grundlage des bei der Besichtigung erstellten Leistungsverzeichnisses. Erweitert der Auftraggeber den Leistungsumfang nach Vertragsschluss, wird die Mehrleistung gesondert vereinbart und bepreist (§ 6). Elektro-, Sanitär- und Bohrarbeiten führen wir nur durch, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden, sofern der vereinbarte Termin eingehalten wird.

Umzugsgut, das aufgrund seiner Größe oder seines Gewichts unter den Verhältnissen an der Lade- oder Entladestelle nicht ohne Beschädigungsgefahr befördert werden kann, führen wir nur nach Ihrer ausdrücklichen Weisung aus; auf die Gefahr weisen wir vorher hin (§ 451d Abs. 1 Nr. 5 HGB). Bei Beförderungs- oder Ablieferungshindernissen gilt § 419 HGB.

Eine Einlagerung oder Zwischenlagerung des Umzugsguts ist nicht Vertragsgegenstand. Der Umzug wird als durchgehende Beförderung von der Beladestelle zur Entladestelle ausgeführt.

§ 4 Beauftragung von Partner-Unternehmen. Wir führen den Umzug durch sorgfältig ausgewählte und laufend überprüfte ausführende Möbelspediteure (Partner-Unternehmen) durch. Vertragspartner des Auftraggebers bleiben ausschließlich wir; für unsere Partner-Unternehmen haften wir wie für eigenes Handeln (§ 428 HGB).

§ 5 Obliegenheiten des Auftraggebers. Der Auftraggeber macht in der Video-Besichtigung zutreffende und vollständige Angaben zum Umzugsgut. Gefahrgut ist anzuzeigen. Dazu zählen feuer- oder explosionsgefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende oder übelriechende Güter, insbesondere Akkus, Batterien, Brenn- und Heizmittel, Chemikalien, Gase, Lösungsmittel und Munition. Geld, Schmuck, Wertpapiere und Urkunden sind vom Auftraggeber selbst zu befördern oder vor dem Umzug gesondert anzumelden. Die Verpackung des Umzugsguts bieten wir durch unser Team an. Entscheidet sich der Auftraggeber, Behälter selbst zu packen, gilt für diese vom Auftraggeber gepackten Behälter der gesetzliche Haftungsausschluss nach § 451d Abs. 1 Nr. 4 HGB.

§ 6 Festpreis und zusätzliches Umzugsgut. (1) Der nach der Besichtigung genannte Festpreis ist verbindlich (Grundlage: Leistungsverzeichnis und Umzugsgutliste). Umzugsgut, das bei der Besichtigung nicht gezeigt wurde und nicht auf der Umzugsgutliste steht, ist nicht geschuldet. (2) Bietet das ausführende Partner-Unternehmen am Umzugstag von sich aus an, nicht gelistetes Umzugsgut im Rahmen einer Toleranz von bis zu 10 % des Listenumfangs kostenfrei mitzunehmen, weil Fahrzeug- und Zeitplanung dies zulassen, geschieht dies ausschließlich aus Kulanz. Ein Anspruch des Auftraggebers auf diese Kulanz besteht nicht; sie kann weder verlangt noch eingefordert werden und begründet auch bei wiederholter Gewährung keinen Anspruch für die Zukunft. (3) Im Übrigen wird nicht gelistetes Umzugsgut nur befördert, wenn der Auftraggeber den ihm hierfür von Zufrieden Umziehen genannten Mehrpreis vorher in Textform annimmt (digitale Bestätigung). Der Mehrpreis richtet sich nach dem zusätzlich erforderlichen Zeitaufwand und wird mit der Schlussrechnung abgerechnet. Ohne diese Annahme findet am Umzugstag keine Preisänderung statt; das Partner-Team ist zu Preisabreden nicht bevollmächtigt (§ 12). (4) Nach Absatz 2 oder 3 mitgenommenes Umzugsgut wird der Umzugsgutliste hinzugefügt und ist damit wie das übrige Umzugsgut erfasst.

§ 7 Fälligkeit und Zahlung. Es wird keine Vorkasse verlangt. Die Vergütung ist nach vollständiger Ablieferung fällig und binnen drei Werktagen zu zahlen. Die gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 7a Kein Zurückbehaltungsrecht am Umzugsgut. Wir verzichten gegenüber dem Auftraggeber auf das gesetzliche Pfandrecht des Frachtführers (§ 440 HGB) sowie auf jedes Zurückbehaltungsrecht am Umzugsgut. Ihr Umzugsgut wird in jedem Fall vollständig abgeliefert und — soweit vereinbart — aufgebaut, auch wenn über die Vergütung Streit besteht. Denselben Verzicht haben wir unseren Partner-Unternehmen vertraglich auferlegt; sie dürfen weder Zahlungen des Auftraggebers annehmen noch Umzugsgut zurückbehalten.

§ 8 Kündigung durch den Auftraggeber. (1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 415 Abs. 1 HGB). (2) Kündigt der Auftraggeber, können wir nach unserer Wahl verlangen: a) die vereinbarte Vergütung, etwaiges Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen, unter Anrechnung dessen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen oder anderweitig erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen; oder b) pauschal ein Drittel der vereinbarten Vergütung (§ 415 Abs. 2 Nr. 2 HGB). (3) Beruht die Kündigung auf Gründen aus unserem Risikobereich, entfällt der Anspruch nach Absatz 2 b); der Anspruch nach Absatz 2 a) entfällt insoweit, als die Beförderung für den Auftraggeber nicht von Interesse ist. (4) Eine Verschiebung des Umzugstermins können wir auf Wunsch des Auftraggebers einmalig nach Verfügbarkeitsprüfung anbieten; sie kommt mit unserer Bestätigung in Textform gegen ein Umbuchungsentgelt von 149 € zustande. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht.

§ 9 Kein Widerrufsrecht.

Hinweis: Kein Widerrufsrecht. Dieser Vertrag betrifft die Beförderung von Waren (Ihr Umzugsgut) zu einem im Vertrag festgelegten Termin. Für solche Verträge besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht — auch nicht bei Abschluss per Telefon, Messenger oder Internet. Unabhängig davon können Sie jederzeit zu den Bedingungen des § 8 kündigen.

§ 10 Haftung. Wir haften nach §§ 451 ff. HGB für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts, solange es sich in unserer Obhut befindet. Die Haftung ist auf 620 € je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird (§ 451e HGB); Einzelheiten und die besonderen Haftungsausschlüsse ergeben sich aus den gesondert ausgehändigten Haftungsinformationen gemäß § 451g HGB. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht in den Fällen des § 435 HGB (Vorsatz oder Leichtfertigkeit in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde). Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach sonstigem zwingendem Recht bleibt unberührt.

§ 11 Schadensanzeige. Äußerlich erkennbare Schäden sind spätestens am Tag nach der Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von 14 Tagen und eine Überschreitung der Lieferfrist innerhalb von 21 Tagen in Textform anzuzeigen (§§ 451f, 438 HGB). Bei Versäumung erlöschen die Ersatzansprüche. Anzeige an: schaden@zufrieden-umziehen.de. Näheres regeln die Haftungsinformationen.

§ 12 Weisungen. Weisungen zum Umzug sind in Textform an Zufrieden Umziehen zu richten, nicht an das ausführende Partner-Team.

§ 13 Datenschutz. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung (zufrieden-umziehen.de/datenschutz). Eine Video-Besichtigung wird nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung aufgezeichnet.

§ 14 Verbraucherstreitbeilegung. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 15 Schlussbestimmungen. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Zufrieden Umziehen — eine Marke der Simpli GmbH
Am Lenkwerk 9, 33609 Bielefeld
Vertreten durch: Tim Hoppe & Dennis Melson · Amtsgericht Bielefeld, HRB 44387 · USt-IdNr. DE343509014
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Fassung 2026-08-19.1